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Impressumspflicht für privat-seiten

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    454-bigblock
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    Anmeldedatum: 15.01.2010
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    Wohnort: Nürnberg, Riedstadt/Hessen (DE)

    BeitragVerfasst am: 27.01.2011, 17:08    Titel:
    Ich habe Dich schon richtig verstanden. Daher schrieb ich: "Naja, darauf würde ich nicht allzu lange vertrauen."
    Damit wollte ich sagen: Das kann sich in den nächsten Wochen/Monaten/Jahren ganz plötzlich ändern. Wenn die Idee die Runde macht. ... Und Google und Co. werden nicht vorher anfragen, ob man das will. Wink

    Suchmaschinen erfassen selbst heute erst ca. 20% der verfügbaren Informationen. Noch besteht also wirklich eine Chance, überhaupt nicht indexiert zu werden. Aber das will ja auch keiner. Wenn man seine Seiten absolut nicht aufgenommen wissen will, kann man dies z.B. über die robot.txt wenigstens teilweise einschränken.
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    fideliovienna
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    Anmeldedatum: 17.06.2010
    Beiträge: 1474
    Wohnort: Wien

    BeitragVerfasst am: 27.01.2011, 20:23    Titel:
    Captcha ist meinem Wissenstand nach zulässig und schützt besser vor Spam wie alles andere, wenn man Spam schon wirklich befürchtet.
    Zuerst muss eine Seite erstmal so "wichtig" werden dass Spambots darauf aufmerksam werden

    Ich find es ehrlich gesagt witzig wenn jemand zwar im Internet präsent sein will, sei es über Blog oder eine Webseite aber dann Angst hat dass eine Suchmaschine Ihn persönlich entdeckt.
    Damit will ich hier keinen persönlich angreifen, aber der TE ist, wie er selbst sagt, auch in sozialen Netzwerken unterwegs, also taucht er damit sowieso schon auf.

    Ich hab auch was gegen den gläsernen Mensch, fühle mich persönlich aber nicht als so wichtig dass jemand mit den Infos die er im Netz über mich findet was anfangen will.
    Ich bin RC-Modellbauer, ich wohne in Wien, ja, ich bastel an einem Heli und ja ich hab eine Mail-Adresse (übrigens ein Alias den man ganz leicht wieder deaktivieren kann)
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    RobertvonGoess
    Pisten-Papst
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    Anmeldedatum: 12.08.2007
    Beiträge: 318
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    BeitragVerfasst am: 28.01.2011, 22:20    Titel:
    454-bigblock hat Folgendes geschrieben:
    Davon steht sicher in keinem Gesetz etwas. Im Zweifelsfall wird sich auch keiner auf eine Klage in der Richtung einlassen, weil der Ausgang höchst ungewiss wäre.



    Was wäre eigentlich die Strafe? Z.B ein Blog ohne Impressum - und dann? Geldstrafe? Wie hoch?
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    454-bigblock
    Globaler Moderator



    Anmeldedatum: 15.01.2010
    Beiträge: 3689
    Wohnort: Nürnberg, Riedstadt/Hessen (DE)

    BeitragVerfasst am: 28.01.2011, 22:38    Titel:
    RobertvonGoess hat Folgendes geschrieben:
    Was wäre eigentlich die Strafe? Z.B ein Blog ohne Impressum - und dann? Geldstrafe? Wie hoch?


    Strafrechtlich ist das wohl zu vernachlässigen. Bußgelder gibt es wohl auch keine, aber es gibt findige Anwälte, die sich darauf spezialisiert haben, massenweise ahnungslose Personen abzumahnen. Da kostet ein standardisiertes Schreiben schnell mal eine hübsche Stange Geld. Es gibt mittlerweile Gerichte, die das ein bisschen eingedämmt haben, aber es gibt Kanzleien, die sicher keine Klienten mehr brauchten und mehr als prächtig davon gelebt haben.
    Das hat natürlich nichts mit Abzocke zu tun, sondern geschah/geschieht alles im Namen der Gerechtigkeit. Wo kämen wir denn hin, wenn jeder Schüler eine Webseite ins Netz stellt, ohne vorher die aktuelle Gesetzeslage studiert zu haben?
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    kdo-razer
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    Anmeldedatum: 01.08.2009
    Beiträge: 190

    BeitragVerfasst am: 24.03.2011, 20:21    Titel:
    aus aktuellem Anlass erlaube ich mir, die Thematik "Impressum als Bild" nochmal aufzugreifen.

    Lest euch das hier mal durch:

    Zitat:
    ... Es gibt zurzeit Berichte über eine Abmahnung wegen genau dieser Problematik. Sie wird wohl damit begründet, dass durch die Einbindung als Grafik nicht jeder User das Impressum ansehen kann. Durch die Darstellung als Bild ist es Sehbehinderten beispielsweise nicht möglich, das Impressum der Webseite zu lesen, da entsprechende Unterstützungsprogramme eine solche Grafik genau wie ein Crawler nicht auslesen können. Kommt es infolge einer Bestellung durch einen Blinden also zu Schwierigkeiten, weiß er nicht, an wen er sich wenden muss ...


    Den kompletten Artikel findet ihr hier: http://www.internetworld.de/Wissen/E-Shop-Tipps/Abmahnfalle-Anbieterkennzeichnung-Darf-ein-Impressum-als-Grafik-eingebaut-werden
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    454-bigblock
    Globaler Moderator



    Anmeldedatum: 15.01.2010
    Beiträge: 3689
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    BeitragVerfasst am: 24.03.2011, 20:48    Titel:
    Da könnte ich schon wieder zu viel kriegen. Die Abmahner lassen sich doch immer wieder was Neues einfallen. Das nervt! Rolling Eyes
    Man könnte allerdings als ganz besonderen Service eine Sounddatei anbieten, die in gelesener Form die gewünschten Informationen vorhält.
    Oder meinetwegen in Braille und zusätzlich noch in Keilschrift, Aramäisch, Hindu und als Sounddatei auf jeden Fall auch in der Klick-Sprache.

    Man könnte natürlich einwenden, dass man das Impressum dann nicht mehr durch 400 Übersetzer schicken kann, um das Impressum dann auch in die noch so abwegige Sprache übersetzen zu können. Oder der blinde, traditionelle Inuit ohne Internetanschluss sich das Impressum nicht in ausgedruckter Form anhören könnte. Rolling Eyes Da geht einem doch echt der Hut hoch!
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    Zelter Frost
    Globaler Moderator



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    BeitragVerfasst am: 25.03.2011, 06:34    Titel:
    454-bigblock hat Folgendes geschrieben:
    Rolling Eyes Da geht einem doch echt der Hut hoch!


    wie recht Du hast. Sowas is ja echt lächerlich. Und das sowas dann rechtlich auch noch OK ist, Domainbesitzer so mies abzuzocken ??
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    Ryan Dunn
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    fideliovienna
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    BeitragVerfasst am: 25.03.2011, 09:26    Titel:
    Das mit der Grafik ist schon sowas von alt und es gibt auch schon genügend Gerichtsurteile deswegen die die Abmahner alle verloren haben.
    Diese "Gleichbehandlung von Sehbehinderten-Geschichte" gilt momentan nur für offizielle Seiten des Staats und selbst für Web-Shops, worauf sich dieser Artikel bezieht, ist es ein Graubereich (lt. Wirtschaftskammer Rechtsberatung Internethandel), private Seiten brauchen nicht darauf achten. (und hier gehts doch um private Seiten, oder)
    Also Ball flachen halten und nicht Sachen aus dem Zusammenhang ziehen. Very Happy

    Als Webshop-Besitzer darf man ruhig seinen Namen normal reinschreiben, da steht man in unzähligen anderen Datenbanken automatisch und wird dadurch mit EMails und Snail-Mails zugespammt. Wink
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