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Insolvenz - wie verhalte ich mich ?

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    Autor Nachricht
    Obervogtländer
    Werkstatt-Meister
    Werkstatt-Meister



    Anmeldedatum: 23.01.2010
    Beiträge: 194

    BeitragVerfasst am: 13.02.2012, 19:34    Titel: Insolvenz - wie verhalte ich mich ?
    Hi Leute .
    Jetzt bin ich in die Falle getappt.
    Wie einige aus meinem Shortcourse Thread bestimmt kennen, hab ich mir letztens bei der bekannten Modellbau Firma M... ein Auspuffsystem bestellt.
    Ich war damals überrascht damit der Chef mich persönlich beraten hat.

    Nach 2 Wochen Wartezeit und Ungeduld hab ich schon mehrmals angerufen und Mails geschickt .
    Keine Antwort !!
    Heute habe ich wieder angerufen. Wieder erfolglos !!!
    Nur der Anrufbeantworter war dran.

    In meiner Verzweiflung suchte ich mal im Netz.
    Siehe da. Es gibt noch mehrere Kunden den das gleiche passiert.
    Einer hat geschrieben das die Firma M... wohl insolvent ist. Warum gibt es denn noch den Shop?
    Das ist doch Bertug !!
    Na toll- Geld weg ? Wie soll ich mich verhalten ? Weiß vielleicht jemand was näheres ?



    Thomas
    _________________


    Zuletzt bearbeitet von Obervogtländer am 23.02.2012, 09:23, insgesamt 3-mal bearbeitet
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    FlyingGekko
    Globaler Moderator



    Anmeldedatum: 01.06.2003
    Beiträge: 4521
    Wohnort: Linz/ Urfahr

    BeitragVerfasst am: 13.02.2012, 19:38    Titel:
    Wenn der Kauf bereits nach der Insolvenzmeldung abgeschlossen wurde, brauchst du darauf keine Rücksicht nehmen. Du wurdest einfach betrogen (wenn die Tatsachen so stimmen) und es stehen dir die üblichen Rechtsmittel zur Verfügung.

    mfg Stephan
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    jenske
    Moderator



    Anmeldedatum: 04.06.2007
    Beiträge: 2555
    Wohnort: M-V

    BeitragVerfasst am: 13.02.2012, 20:03    Titel:
    Wenn du die Bezahlung über Pay-pal gemacht hast , hole dein Geld zurück !
    Wenn nicht , war es eine neue Erfahrung für dich , aus der du klug werden solltest .
    Flying @ so einfach ist es nicht mit dem Worte Betrug .
    Sicher kann er Rechtsmittel anwenden , aber ob es Erfolg hat ,liegt am dafür eingesetzten Insolvenzverwalter .
    Die Zahlung ging dann in das Insolvenzvermögen . Wenn der Insolvenzverwalter seinen Jop gut macht , bleibt von dem Vermögen nichts übrig Laughing . Wenn er ein vernünftiger ist , bekommt der Käufer sein Geld wieder .
    Ich habe solch einen ähnlichen Fall , nur soll ich Geld an den Insolvenzverwalter bezahlen , für eine Leistung die von der insolventen Firma nicht erbracht wurde . Wir waren vor Gericht , Mein Anwalt sagt das es blödsinn ist , der Richter hat gesagt , das der Insolvenzverwalter mit sowas nie durchkommt , und selbst der Insolvenzverwalter weiß das er 0 Chanze hat ! Aber was sollst , solange genug Geld da ist um sich selber aus der Insolvenzmasse zu bezahlen , macht er weiter , und geht mir auf den Sack . Laughing Laughing Laughing Auch mit der Gewissheit , nie die 640 Euro von mir zu bekommen . Die Verfahrenskosten übersteigen diesen Betrag schon um ein vielfaches . Und das ist alles Legal .
    _________________
    Gruß Jens

    Fahrzeuge: nicht genug . 1/8 1/5 1/10
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    FlyingGekko
    Globaler Moderator



    Anmeldedatum: 01.06.2003
    Beiträge: 4521
    Wohnort: Linz/ Urfahr

    BeitragVerfasst am: 13.02.2012, 20:09    Titel:
    @jenske: Wenn der Händler nach der Insolvenz weiter verkauft, und die Ware nicht liefert, dann hat er den Kunden vorsätzlich betrogen. Und in so einem Fall sollte man auf jeden Fall rechtliche Schritte einleiten. Dass das eigene Geld vermutlich weg ist, ist natürlich klar. Wo nichts ist, kann man nichts holen.

    Aber der Händler hat sich eines Verbrechens schuldig gemacht (es geht ja nicht um den bei einer Insolvenz typischen Schuldenerlass durch die Gläubiger, sondern um gezielten Betrug) und alleine schon um eine Wiederholungstat zu verhindern muss das geklärt werden.

    mfg Stephan
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    jenske
    Moderator



    Anmeldedatum: 04.06.2007
    Beiträge: 2555
    Wohnort: M-V

    BeitragVerfasst am: 13.02.2012, 20:31    Titel:
    Na sicher ist das Betrug Wink . Aber der Verkäufer darf nach der Insolvens nichts verkaufen . Das darf nur der Insolvenzverwalter .
    Nur wenn der auch solch ein Schlitzohr ist , hat man da schlechte Karten sein Geld wiederzubekommen .Denn normalerweise ,werden alle Zahlungen egal ob rein oder raus durch den Verwalter geprüft .

    Auf jeden Fall eine Anzeige machen Exclamation Exclamation .
    Das ist wichtig . Denn sollte es wirklich so sein , wie du schilderst , muß man bedenken , das der Insolvenzverwalter vom Gericht eingesetzt wird .
    Sollte er also da mit drinn hängen , wird sich das Gericht überlegen ob er nochmal einen Insolvenzfall bekommt .
    So können dann die schwarzen Schafe ausgesondert werden Exclamation

    Ich wollte in meinem Fall nur deutlich machen , das es viele Insolvenzverwalter nicht kümmert , ob die Gläubiger was bekommen oder auch Geld zurückzahlen wenn was eingegangen ist . Es gibt viele , die das Geld aus der Insolvensmasse ( falls etwas vorhanden) mit irgendwelchen sinnlosen Sachen für sich selber verbrauchen .
    Es wird jede Arbeitsstunde auf Anwaltssatz abgerechnet . Darum wird immer weit mehr gemacht als nötig ,und die Gläubiger , in dem Falle der reingelegte Kunde gehen leer aus .
    _________________
    Gruß Jens

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    Zimski
    Kiesgruben-King
    Kiesgruben-King



    Anmeldedatum: 14.10.2010
    Beiträge: 54

    BeitragVerfasst am: 14.02.2012, 11:28    Titel:
    moin moin,
    wenn du nach insolvenzeröffnung von der insolventen firma kaufst, bzw. die überhaupt noch verkaufen, dann gibs ja grundsätzlich zwei möglichkeiten:
    1. der verwalter führt den Laden fort, dann auf kosten bzw. pflichten des verwalters. in diesem fall würde ich versuchen mich erstmal an diesen zu wenden, da er praktisch gesehen für den laden gerade steht.

    2. der verwalter hat den laden aus der Insolvenzmasse frei gegeben, d.h. der Insolvente Schuldner kann seinen betrieb fortführen (auf eigene rechnung), muss aber teile der entstehenden Überschüsse an den verwalter abgeben damit der damit die verfahrenskosten und evtl. die gläubiger in form einer quote bezahlen kann.
    auch hier würde ich erstmal beim verwalter anrufen um abzuklären, wie die tatsächliche situation ist.


    grüße
    zimski
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