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Erfahrung beim Kauf im 2nd Hand Bereich

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    morpheus22
    Baukastenschrauber
    Baukastenschrauber



    Anmeldedatum: 28.09.2009
    Beiträge: 21
    Wohnort: Stuttgart

    BeitragVerfasst am: 15.10.2009, 19:11    Titel: Erfahrung beim Kauf im 2nd Hand Bereich
    Hallo zusammen,
    ich möchte mal meine Erfahrung mit dem Gebrauchtkauf eines Station Truck, genauer eines Ansmann XT-Pro, erzählen. Also, ich stöberte im 2nd Hand Bereich rum und entdeckte o.g. Car. Der Besitzer schrieb dazu:
    Zitat:
    Ich verkauf hier meinen Ansmann XT-Pro 1/10 Stadium truck wieder.
    Ist praktisch noch wie neu... nur minimale gebrauchsspuren. einziger minimaler mangel ist, dass der hinetere achsschenkel mal repariert wurde. Hält aber jetzt besser wie original. Verkauft wird als Roller wie zu sehen. Also ohne motor und regler. Preis: 70,-

    Die Aussage sollte man sich merken. Der XT sollte 70 Euro kosten inkl. Versand nach D. Ok, ich schlug ein da der Verkäufer mir versicherte:
    Zitat:
    Der XT-Pro ist aber bis auf den achsschenkel absolut wie NEU!!! also wurde
    echt nur einen akku auf der strecke bewegt. Geb ihn her weil ich lieber bei
    meinen verbrennern bleib.
    Ich dachte mit dem reparierten Achsschenkel kann ich ja noch ein bisschen fahren. Dann kam der XT im völlig verhuntzten Karton an. Nach dem Auspacken stellte ich fest, dass der Achsschenkel gar nicht repariert war und auch sonst das Teil in keinster Weise so aussah, wie oben beschrieben. Ich regte mich furchtbar darüber auf und wollte alles wieder zurückschicken, berühigte mich dann aber wieder. Das war am Samstag, zwischendurch hat der Verkäufer bedauert, dass der XT nicht so aussah, wie ich mir das vorstellet, aber er beschwor nur 5 min. damit gefahren zu sein Confused Gestern abend kam dann die Ernüchterung, als ich das Kugel-Diff sah, da war mir klar, dass waren nie und nimmer 5 min


    Und so sah die Welle an einem der hinteren Querlenker aus:


    Also bei solchen Bilder die Worte absolut neu in den Mund zu nehmen, oder noch schlimmer, schriftlich zu bestätigen, ist für mich der Oberhammer! Evil or Very Mad
    Leider schweigt sich der Verkäufer nun aus.

    Was haltet ihr davon?
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    Canneloni
    Moderator



    Anmeldedatum: 22.06.2009
    Beiträge: 3030
    Wohnort: München, Bayern

    BeitragVerfasst am: 15.10.2009, 19:22    Titel:
    There is allways a Black Sheep Wink

    Darum bin ich auch immer vorsichtig wenn wenn die Verkäufer vollmundig etwas anpreisen.
    (Und ganz ehrlich, wer schaft es schon wenn er verbrenner fährt mit 1 akku nen Achsschenkel durchzuhauen?)

    Btw auch für den Privatmarkt hat die EU mittlerweile durch einen Präzedenzfall Garantieausschluss bei vollmundigem versprechungen wiedersprochen.

    Sprich, wenn der verkäufer des gebrauchten gut´s es so hinstellt das er über die/den vollen wert und sachlage der zu verkaufenden sache bescheidweiss und es auch noch so hinstellt das alles tip top und ultra super sei aber dies dann nicht stimmt, dann muss er die ware doch zurücknehmen, bzw die Klage hat gute Chancen durchzukommen gegen diesen Verkäufer.

    Siehe C´T - september ausgabe.

    (So nebenbei...)
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    morpheus22
    Baukastenschrauber
    Baukastenschrauber



    Anmeldedatum: 28.09.2009
    Beiträge: 21
    Wohnort: Stuttgart

    BeitragVerfasst am: 15.10.2009, 19:24    Titel:
    D.h. da ich über Paypal gezahlt habe, hätte ich gute Chancen, dass der Käuferschutz durchgeht?
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    Canneloni
    Moderator



    Anmeldedatum: 22.06.2009
    Beiträge: 3030
    Wohnort: München, Bayern

    BeitragVerfasst am: 15.10.2009, 19:33    Titel:
    Also der Artikel der sich ja auf den Fall bezog handelte um einen ebay verkauf von HiFi Boxen für nen tausender wo der verkäufer vollmundig es dargestellt hatte das die boxen wie neu wären, einen top sound bringen usw.

    Der käufer entdeckte das an der box a) rumgebastelt wurde und dies auch noch dilentantisch. Der sound war dadurch wohl grottig usw.

    Das Gericht entschied dann das der Verkäufer es so dargestellt hätte das er sozusagen über den Wert und die Beschaffenheit des Gegenstandes im Klaren war und somit es verschwiegen hätte das daran rumgebastelt worden wäre. Sprich er hatte gelogen und das vollmundig mit "alles top bla bla" text.

    Ich denke aber nicht das sich dieses Urteil auf jeden Privatverkauf anwenden lässt, vor allem nicht bei so kleinbeträgen.

    Das würde ich am ende unter "lehrgeld" abstempeln, die 2 sachen reparieren und das Auto dem sohneman/tochter oder einem freund andrehen der rc luft schnuppern will (oder selbst benützen und es trotzdem unter lehrgeld verzeichnen^^).

    Hier ein Link der die gleichen grundlagen hat wie es mir scheint:
    http://www.internetrecht-rostock.de/ebay_garantie.htm
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    Caballero
    Werkstatt-Meister
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    Anmeldedatum: 21.07.2008
    Beiträge: 179
    Wohnort: Wien

    BeitragVerfasst am: 16.10.2009, 08:17    Titel:
    also, ich würd jedenfalls den PayPal-Käuferschutz in die Wege leiten. Scheint mir nicht so aussichtslos zu sein...
    Kenn mich zwar nur im österreichischen Recht (und nicht unbedingt im deutschen) aus, aber da sollten bei uns ja keine allzu großen Differenzen (wegen großteils EU-Harmonisierung im Gewährleistungsrecht) geben. Deshalb wird wohl gelten:

    1. Verkäufer muss immer für vereinbarten Zustand des Guts Gewähr leisten, außer er schließt es aus. Hat's bei Euch einen Gewährleistungsausschluss gegeben? Sieht nicht so aus...
    2. Arglistige Täuschung oder ein schlichter Irrtum könnten Dich uU zur Anfechtung des Vertrags berechtigen. Also wieder Rückabwicklung.

    Glaub also, Du hast genug gute Gründe, dir dein Geld zurück zu holen (aber ohne Gewähr meinerseits.. Wink). Auch wenn die Durchsetzung durchaus mühsam sein kann. Aber PayPal erleichtert da ja einiges...
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    morpheus22
    Baukastenschrauber
    Baukastenschrauber



    Anmeldedatum: 28.09.2009
    Beiträge: 21
    Wohnort: Stuttgart

    BeitragVerfasst am: 16.10.2009, 21:36    Titel:
    Leider hat das bei Paypal nichts gebracht Mad
    Zitat:
    Unsere Untersuchungen in diesem Fall sind abgeschlossen. Es ist im Augenblick keine zusätzliche Aktion Ihrerseits erforderlich. Wir haben die Beschwerde abgelehnt. Wie in unseren Nutzungsbedingungen angegeben, gelten die Käuferbeschwerderichtlinien nur für den Versand von Waren und nicht für Konflikte bezüglich der Eigenschaften oder der Qualität der verschickten Ware. Wir haben Ihre Beschwerde in den Daten des Verkäufers vermerkt. Falls sich die Beschwerden häufen, werden die Kontenprivilegien des Verkäufers eingeschränkt.

    das Beste war noch dieser Spruch vom Verkäufer
    Zitat:
    ich habe das diff nie geöffnent, was soll ich sagen. das ist ein "billiges" ansmann auto.... keine ahnung was da los ist.
    ich bin definitiv nicht mehr gefahren. und aus.
    So wie sich das anhört, hat er das Teil zumindest nicht zusammengebaut, also wahrscheinlich auch nicht Erstbesitzer Evil or Very Mad

    Also war es Lehrgeld für mich!
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    tiepel
    Offroad-Guru
    Offroad-Guru



    Anmeldedatum: 20.01.2007
    Beiträge: 939

    BeitragVerfasst am: 16.10.2009, 21:50    Titel:
    Hi,
    ich sehe den Thread erst jetzt, dass der Käuferschutz von Paypal nicht greift, war klar. Das ist ein Service, der nur bei ebay- Verkäufen angeboten wird.
    Und zu den Mängeln:
    Dass das Diff so aussieht, ist natürlich erst einmal ärgerlich. Aber wenn das Diff nicht vernüftig eingestellt (zu lose) ist, sieht es nach 5 Minuten so aus. Das ist durchaus möglich, dass der Verkäufer das nicht wusste.
    Und wenn der Verkäufer schon darauf aufmerksam macht, dass ein Querlenker repariert wurde, kann man auch damit rechnen, dass die Querlenkerwelle krumm ist.
    Auch dieser Umstand ist ärgerlich, gehört aber auch zum erwähnten Schadensbild.
    Allerdings, wenn man behauptet, dass man einen Querlenker reparieren kann und dieser dann nachher besser ist als vorher, naja. Dann braucht man natürlich auch jemanden der es glaubt. Ich hätte es nicht geglaubt.
    Versuch doch einfach mal, Dich mit dem Verkäufer zu einigen.
    Gruss Reimund
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    morpheus22
    Baukastenschrauber
    Baukastenschrauber



    Anmeldedatum: 28.09.2009
    Beiträge: 21
    Wohnort: Stuttgart

    BeitragVerfasst am: 16.10.2009, 22:01    Titel:
    Da gebe ich wenig Chancen, die Sache ist schon ziemlich verfahren
    Zitat:
    Du hast von mir bekommen was du gekauft hast und punkt aus. Wenn du das Gegenteil beweisen kannst, und von einem FAchmann (Modellbauladen Bestätigst) können wir weiterreden. Aber ich lass mir von einem Anfänger sicher nicht das blaue vom Himmel herunter erzählen.
    was soll man da noch sagen, langsam wird's lächerlich. Er bezeichnet mich als Anfänger - was ich zweifelsohne bin - aber er erkennt nicht mal die Einlaufspuren, dass hat mich nur 10 min. einlesen in den entsprechenden Artikel hier im Forum gekostet...also ich werde bestimmt nicht in einen Laden gehen und ein Gutachten einholen Rolling Eyes

    Man(n) lernt eben für's Leben!
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    tiepel
    Offroad-Guru
    Offroad-Guru



    Anmeldedatum: 20.01.2007
    Beiträge: 939

    BeitragVerfasst am: 16.10.2009, 22:12    Titel:
    Hi,
    das ist natürlich ein Ton, der da an den Tag gelegt wird, der wirklich nichts gutes verheißen läßt.
    Aber mach Dir nicht die Nerven rund, das bringt auch nichts.
    Die Einlaufspuren hättest Du selber auch bekommen können. Wenn das Diff zu lose ist, die Kugeln dadurch 5 Minuten auf der Strecke durchnudeln und die Qualität der Scheiben dazu nicht top ist (zu weich) hasst Du immer (leider auch in Zukunft) das Problem.
    Den Querlenker solltest Du austauschen. Die Querlenker- Stifte kannst Du evtl. billig durch Federstahldraht oder durch hochwertige Lochstempel oder Auswerferstifte aus dem Werkzeug-/Formenbau austauschen.
    Wenn das Diff in den Griff zu bekommen ist, ist der Schaden doch überschaubar. Wenn die Scheiben zu weich sind, muß man mal nach hochwertigerem Ersatz ausschau halten.
    Gruss Reimund
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