moron Pisten-Papst
Anmeldedatum: 24.01.2007 Beiträge: 318
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Verfasst am: 02.09.2012, 15:58 • Titel: |
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BerndFfm hat Folgendes geschrieben: |
Hallo Geo,
ist richtig was Du sagst : Unbedingt von der Versicherung schriftlich bestätigen lassen dass RC Autos im Maßstab 1:8 mitversichert sind.
Bei einer Vereinsversicherung darauf achten dass man auch versichert ist wenn man wild fährt, ausserhalb dem Vereinsgelände.
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Bestätigung brauchts eigentlich nicht. Einfach in den Vertrag reinschaun. Meist steht da eine Klausel mit der max. Geschwindigkeit drin, die so ein Modell fahren darf (oft ~20km/h). Ich hab vor einiger Zeit mal ein paar Anbieter verglichen, so wars z.B. damals bei meiner Freundin (HUK), bei meinen Eltern (Allianz) gabs keine Geschwindigkeitsgrenze und dann sind auch alle Modelle versichert. Flugmodelle übrigens auch fast immer, solange die keinen eigenen Antrieb haben.
Wenn man über den Verein beim DMC versichert ist, gilt die Versicherung überall dort, wo kein behördliches Verbot dem Betrieb entgegen steht. Also auch auf privatem Gelände, aber eben nicht im öffentlichem Straßenverkehr.
Andi |
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