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Haupi Hop-Up Held

Anmeldedatum: 08.06.2010 Beiträge: 109 Wohnort: Zemmer
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Verfasst am: 28.12.2010, 10:47 • Titel: Problem mit eBay |
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Morgen,
ich habe ein großes Problem mit einem Verkäufer bei eBay.
Gibt es hier jemanden der sich ein wenig mit der Rechtslage bei eBay auskennt?
Den genauen Fall möchte ich hier nicht öffentlicht schreiben, gibt es aber für die, die evtl. helfen können per PN.
Kürzbericht:
Habe bei eBay einen Laptop ersteigert, wo in den Artikelmerkmalen dabei steht: "Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung): Neuer, unbenutzter Artikel, ohne Gebrauchsspuren."
desweiteren steht dabei das der Prozessor ein Intel Core 2 Duo T6500 ist, und unten in der Beschreibung steht das es ein Intel Core i3 ist.
Dann habe ich gefragt ob er mir den Kassenbeleg mitschicken kann, wegen Garantie und so, und er sagte mir das er keinen hat, weil der Laptop schon über ein Jahr Alt ist.
Ich bin der Meinung das ich von dem Kauf zurücktreten kann, weil die Beschreibung sich von dem Gerät erheblich unterscheidet.
Bin ich da Richtig in der annahme?
Den ganzen Fall wie gesagt per PN.
Hoffe mir kann einer Helfen.
Gruß Haupi _________________ Hong Nor X2 CR Pro
MMM-2650kv |
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Inactive CULT-Urgestein

Anmeldedatum: 30.08.2004 Beiträge: 5545
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Verfasst am: 28.12.2010, 10:50 • Titel: |
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das glaub ich kaum. wenn ich etwas verkaufe, das neu ist, ist es unerheblich, wie alt es ist. vorallem wenn unbenutzt angegeben ist. und wenn sonst alles passt, dann wirst nicht zurücktreteten können. |
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454-bigblock Globaler Moderator

Anmeldedatum: 15.01.2010 Beiträge: 3689 Wohnort: Nürnberg, Riedstadt/Hessen (DE)
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Verfasst am: 28.12.2010, 11:11 • Titel: Re: Problem mit eBay |
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Haupi hat Folgendes geschrieben: |
desweiteren steht dabei das der Prozessor ein Intel Core 2 Duo T6500 ist, und unten in der Beschreibung steht das es ein Intel Core i3 ist. |
Wie muss man das verstehen?
Angeboten wurde er als Core i3 und nun hast Du nach der Auktion erfahren, dass es doch nur ein T6500 ist? Das wäre tatsächlich ein Grund für einen Rücktritt. Ist der Verkäufer Händler? Dann kannst Du sowieso zurücktreten. _________________ Sind wir nicht alle ein bisschen Flux?
Besucht die offroad-CULT-Map! |
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Canneloni Moderator

Anmeldedatum: 22.06.2009 Beiträge: 3030 Wohnort: München, Bayern
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Verfasst am: 28.12.2010, 11:17 • Titel: |
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Wenn im Angebot klipo und klar steht das es ein i3 ist und durch das Angebot (bzw die Beschreibung) man sich als käufer sicher ist der Verkäufer WEISS es ist ein i3 cpu drin und man kriegt dann was anderes, dann denke ich wird´s greifen. Es gibt nämlich ein Rückgabe recht bei ebay, wenn nämlich der Text des verkäufers einem den eindruck vermittelt er wisse über die sache in jederweise bescheid (nigelnagelneue, nie benützte boxen, erstbesitzer! - dann sind sie benützt und schon umgebaut = rückgabegrund, ebay rückgaberecht präzedenzfall) aber es sich dann Herrausstellt das er nicht die wahrheit gesagt hat. (war vor ca. 2-3 jahren die entscheidung vor irgendeinem Gericht (mir ist so als obs irgendeine EU stelle war), da bin ich mir aber nicht ganz sicher.
Du hast einen i3 ersteigert, stand so im Angebot drin, wenn man dann was völlig anderes kriegt, hat man das recht dagegen vorzugehen. (Das Alter an sich spielt keine rolle, nur der inhalt an sich und seine "beschreibung") _________________ http://www.woodland-events.com
DER Neue Ort um zu Erfahren wo Weltweit Paintball Woodland/Scenario/milsim Events stadtfinden.
Auf wunsch auf Hexadezimal geändert:
44 69 65 20 41 6e 74 77 6f 72 74 20 6c 61 75 74 65 74 20 34 32 21 |
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gildetrinker Offroad-Guru


Anmeldedatum: 15.06.2006 Beiträge: 695 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 28.12.2010, 13:06 • Titel: |
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moin
welchen von beiden haste denn nun bekommen
den core 2 oder den core i3 ???
die artikelmerkmale zählen nicht wirklich
weil es ja auch leute gibt die da garnichts angeben und sollte man doch was angeben werden die meisten sachen von e-bay vorgegeben
und ich glaube nicht das dort alle prozessor sorten abgespeichert sind
in erster linie zählt die artikelbeschreibung
und wenn da drinn steht es ist ein i3 und du bekommst einen i3 geliefert
kannst du nichts machen
steht aber drinn es ist ein i3 und du bekommst einen core 2
dann kannst du ihn zurück geben
sollte es ein händler sein, muss er dir auf jeden fall eine rechnung ausstellen und gegebenen falles ohne angaben von irgend welchen gründen den artikel zurück nehmen (auch wenn dir nur das gesicht des paket zustellers nicht gefallen hat) _________________ Akzeptiere oder verändere!
- - - - - - - - - - - - - - - -
und mittlerweile 43 savage´s
Gruß andy |
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Haupi Hop-Up Held

Anmeldedatum: 08.06.2010 Beiträge: 109 Wohnort: Zemmer
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Verfasst am: 28.12.2010, 13:08 • Titel: |
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Hi,
@bigblock:bei artikelmerkmale stand Core 2 Duo und in seiner Beschreibung stand Core i3.
@Helmut: er hat mir erst nach der Auktion geschrieben das er ihn bekommen hat und er zu dem Zeitpunkt schon 1 Jahr alt war.
Das hätte er doch in der Beschreibung angeben müssen. Oben stand ja unbenutzter Artikel.
Werde nie wieder was privat bei eBay kaufen.
Gruß Haupi _________________ Hong Nor X2 CR Pro
MMM-2650kv |
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Haupi Hop-Up Held

Anmeldedatum: 08.06.2010 Beiträge: 109 Wohnort: Zemmer
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Verfasst am: 28.12.2010, 13:16 • Titel: |
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Ich hab noch keinen bekommen.
Aber ich kann doch nicht angeben das es ein Core 2 Duo ist und unten steht dann Core i3.
Und das mit dem alter muss man doch auch angeben.
Andere Frage: sollte ich vielleicht hingehen und den Laptop holen und Frieden walten lassen.
Ist ein Sony Vaio VPC-EB1J1E + SONY VAIO MAUS.
Preis: 525€
Gruß Haupi _________________ Hong Nor X2 CR Pro
MMM-2650kv |
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LampevonBad Globaler Moderator

Anmeldedatum: 08.11.2004 Beiträge: 938
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Verfasst am: 28.12.2010, 13:21 • Titel: |
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also meine Meinung dazu.
du schreibst einmal steht core 2 duo und einmal i3.
so wenn ich das lese schreibe ich den Verkäufer an und frage was verbaut wurde.
die Mail heb ich mir dann auf und wenn was falsches geliefert wird dann muss man sich unterhalten was man macht.
unter Umständen preisnachlass.
hast du dich vorher mit ihm abgesprochen was nun verbaut ist?
Auch wenn er ein Jahr alt ist kann er neu sein!!
Es gibt auch Ladenhüter. _________________ gibt nichts interessantes in der Signatur |
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aaron Administrator

Anmeldedatum: 15.01.2003 Beiträge: 15344
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Verfasst am: 28.12.2010, 13:23 • Titel: |
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Ohne das Angebot zu kennen, daher rein fiktiv:
- Prinzipiell ist das gesamte Angebot bindend, nicht nur das, was unter "Artikelbeschreibung" aufgeführt wird. Widersprüche dürfen aber keineswegs pauschal zu Gunsten des Käufers ausgelegt werden.
- Ein Laptop, der 1 Jahr lang unbenutzt herumsteht, wird u.U. bereits beträchtlich an Akkulaufzeit eingebüßt haben. (Das wäre zumindest zu testen und mit einschlägigen Tests bzw. den Herstellerangaben zu vergleichen) Falls es tatsächlich eine nennenswerte Verschlechterung gibt, wäre das in Zusammenhang mit der Beschreibung "Neu/Unbenutzt" für mich als Käufer doch eine überraschende Produkteigenschaft.
- Ob sich mit beidem eine Anfechtung aus einem beachtlichen Irrtum gem. §119 BGB (f. Deutschland) konstruieren lässt, möchte ich im Detail nicht ausprobieren.
- Wenn der VK von privat verkauft, sieht die Lage abseits einer Kulanzlösung m.E. eher schlecht aus. In so einem fiktiven Fall würde ich also sehr freundlich und diplomatisch fragen, ob der VK den Laptop zurücknehmen würde, wollte ich ihn wirklich nicht haben - und ansonsten meine Lehren daraus fürs nächste Mal ziehen. _________________ CULTiges:
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Filthgrinder Hop-Up Held

Anmeldedatum: 27.06.2010 Beiträge: 90 Wohnort: AT
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Verfasst am: 28.12.2010, 14:20 • Titel: |
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Haupi hat Folgendes geschrieben: |
Aber ich kann doch nicht angeben das es ein Core 2 Duo ist und unten steht dann Core i3.
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Wieso hast du dann überhaupt mitgesteigert? Es war ja offensichtlich dass aus den unterschiedlichen Angaben nicht erkennbar war, was du bekommst. Könnte ein Irrtum des Verkäufers sein, oder auch Absicht.
Haupi hat Folgendes geschrieben: |
er hat mir erst nach der Auktion geschrieben das er ihn bekommen hat und er zu dem Zeitpunkt schon 1 Jahr alt war.
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D.h. du hast eine Auktion gewonnen ohne vorher auf eine Antwort des Verkäufers zu warten? Dann bist du selber schuld, so hart es klingt. Ich muss auch ehrlich sagen dass ich den Satz nicht ganz verstehe, aber für mich klingt das so als ob der Verkäufer einen Artikel im Vorhinein verkauft hat, ohne ihn zu haben? Stimmt das? Denn das ist soweit ich mich erinnere auf eBay nicht erlaubt. Du kannst deswegen vielleicht nicht vom Kauf zurücktreten (wenn im Endeffekt alles klappt), aber ihm zumindest das Leben schwerer machen  |
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